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Channel: Kommentare zu: Abmahnung für Vorschaubilder pragmatisch gesehen
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Von: Bernhard Kelz

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Die Diagnose kann ich leider nur bestätigen. Das ist aber auch der Grund, weshalb ich einer Lösung bzw. einem Work-Around auf Seite der User kritisch gegenüberstehe.

Solange bei den Betreibern der Netzwerke aber auch bei den Betreibern von Webseiten und Blogs der Gedanke durchsetzt, dass sich die User schon kümmern werden, wird sich an der Situation – fehlende Metainformationen & mangelhafte Kennzeichnung durch Webseitenbetreiber – wenig ändern.

Zudem ist die mangelhafte Kennzeichnung für Webseiten- und Blogbetreiber auch nicht ganz ungefährlich. Zurecht weißt der Kollege Schwenke darauf hin, dass sich Webseitenbetreiber, die Sharing-Funktionalitäten anbieten, ohne dass die Lizenzsituation geklärt ist, gegenüber ihren Nutzern haftbar machen.

http://rechtsanwalt-schwenke.de/einbindung-des-like-buttons-haftung-auch-fuer-websitebetreiber/

Einstweilen tun Nutzer sozialer Netzwerke natürlich gut daran, sich an der Sharing-Ampel zu orientieren.


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